Der Vortrag zum Thema "Vertretungsbefugnis und Sachwalterschaft" am 20.Februar 2008 im "Treff" der Lebenshilfe Wien fand überaus großen Anklang.
Ein Ansturm von über 80 Teilnehmern, die dem Vortrag im "Treff" der Lebenshilfe Wien in der Schönbrunner Straße beiwohnten, zeigte eindeutig, wie wichtig das Thema "Sachwalterschaft" und die neue Alternative "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" genommen wird. Stellten den überwiegenden Teil der Teilnehmer vor allem langjährige Mitglieder der Lebenshilfe, so konnten auch Mitarbeiter anderer Behinderten- und Beratungsorganisationen sowie Selbstvertreter der Vienna People First als Gäste begrüßt werden.
Der Vortrag war gleichzeitig der Start für die monatlich stattfindenden Treffen der Elterngruppe, die zwar schon seit Jahren von Elfriede Mayer-Höber (Behindertenbetreuerin, Psychotherapeutin i.A. unter Supervision) und Ingrid Konczer (Dipl. Ehe- und Familienberaterin, Mutter eines behinderten Kindes) durchgeführt werden, ab nun aber mit regelmässigen Vorträgen und stärkerer Bezugnahme auf die Wünsche der Angehörigen noch attraktiver gestaltet sind.
Geschwister
Gleich zu Beginn stellte Dr. Egon Prinz, Ehrenpräsident der LH Wien, klar: die "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" gilt für Eltern und Kinder, Eheleute und Lebensgefährten, und unter Umständen auch für Großeltern und Enkelkinder, nicht jedoch für Geschwister! Dies wurde und wird von der Lebenshilfe weiterhin heftig von der Gesetzgebung eingefordert, zumal geistig behinderte Menschen vor allem im fortgeschrittenen Alter, wenn die Eltern nicht mehr leben oder selbst der Pflege bedürfen, von ihren Geschwistern betreut werden. Somit werden Geschwistern, die überaus zahlreich zum Vortrag erschienen sind, die Vorteile der Vertretungsbefugnis im Vergleich zur Sachwalterschaft vorenthalten, die vor allem sind:
- keine gerichtliche Bestellung nötig, nur Registrierung beim Notar
- keine Berichts- und Rechnungslegungspflicht
- Betreuter Mensch mit Behinderung kann jeder einzelnen Vertretungshandlung oder der Vertretungsbefugnis als solcher jederzeit widersprechen
- Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und einfache medizinische Behandlungen können unkompliziert abgewickelt werden.
Geschwistern bleibt somit nur die Alternative der teilweisen oder vollen Sachwalterschaft. Diese birgt aber wiederum auch einige Vorteile im Vergleich zur Vertretungsbefugnis (je nach geregelten Angelegenheiten):
- umfassende Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögen und Einkommen des behinderten Menschen (zum Wohle des behinderten Menschen und in den Grenzen allfälliger Beschlüsse des Pflegschaftsgerichts)
- Der Betroffene ist wirksam vor Rechtsgeschäften mit ungewollt schädlichen Folgen abgesichert
- Sachwalter kann bei Vorliegen von zwei ärztlichen Zeugnissen und Zustimmung des Betroffenen ohne Gerichtsbeschluss auch über einen schwerwiegenden medizinischen Eingriff entscheiden.
Wie Dr.Prinz weiter ausführte, gibt es in der Rechtssprechung bis dato noch kaum Erfahrungen mit der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger. Erst die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, ob die neue Vertretungsbefugnis die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen wird: eine für Gerichte und Angehörige einfache Prozedur zur Abwicklung der Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs bei gleichzeitiger Wahrung der größtmöglichen Selbständigkeit des behinderten Menschen.
Keine Sachwalterschaft
Interessant war auch die Erkenntnis, dass ungefähr die Hälfte der Anwesenden ihre behinderten Angehörigen zum Teil schon seit Jahrzehnten betreut, und zwar ohne jemals zum Sachwalter bestellt worden zu sein! Dies ist dann möglich, wenn zumindest alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:
- Behinderter Mensch kann selbst unterschreiben (Konto-Eröffnung für Dauerleistung!)
- laufende Unterstützung durch Angehörige und/oder Freunde, z.B. beim Pflegegeldantrag
- Ärzte, Banken, u.a. akzeptieren Zustimmung durch behinderten Menschen oder dessen Angehörigen
- Behinderter Mensch ist in Behinderteneinrichtung wohnhaft
- keine größeren finanziell-rechtlichen Angelegenheiten (Vermögensverwaltung, Vermietung von Liegenschaften, u.ä.)
- kein größerer medizinischer Eingriff nötig.
Die vielen Fragen aus dem Publikum betrafen vielfach das Institut der "Sachwalterschaft" und wurden von der seit 25 Jahren als Sachwalterin tätigen Rosa Prinz, die dem Vortrag von Anfang an beiwohnte, erschöpfend beantwortet. Der große Rücklauf an ausgefüllten Fragebögen zeigte das große Interesse am Thema des Abends, aber auch an einer Fortführung derartiger Veranstaltungen. Die Lebenshilfe wird diesen Wünschen Rechnung tragen und rechtzeitig über Folgeveranstaltungen informieren!
Nähere Informationen zum Thema
Termine Elterngesprächsgruppe 1.Halbjahr 2008
28.Februar 2008 / lhw BS
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