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Informationen über Sachwalterschaft

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Wenn der behinderte Sohn/die behinderte Tochter mit 18 Jahren volljährig ist, beschäftigt viele Eltern die Frage nach einer Sachwalterschaft. Behinderung muss aber nicht automatisch Sachwalterschaft bedeuten. Wir versuchen hier, einige Fragen zu beantworten.

 

Für weiterführende Informationen, vor allem zu den Bereichen "Medizinische Maßnahmen sowie "Bestimmung des Wohnorts" verweisen wir auf die Broschüre "Sachwalterschaft - Wissenswertes für Betroffene, Angehörige und Interessierte" des Bundesministerium für Justiz


Drei Personen mit Behinderung zur Sachwalterschaft