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Mein Kind beginnt mit der Volksschule

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Als Eltern eines Kindes mit Behinderung haben Sie schon vor dem Schuleintritt einen manchmal mühsamen Weg hinter sich gebracht, um Ihrem Kind ein Leben inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen. Hier finden Sie Informationen über die Möglichkeiten eines integrativen Schulbesuches.

 

Antrag
Wenn Sie sich für den Volksschulbesuch Ihres Kindes im Rahmen einer integrativen Erziehung entschieden haben und schon vorhersehbar ist, dass Ihr Kind dem Volksschulunterricht ohne spezielle Förderung nicht folgen können wird, teilen Sie das, wenn möglich, bereits ein Jahr vor der Schuleinschreibung dem Stadtschulrat (außerhalb Wiens: dem/der BezirksschulinspektorIn) mit. Stellen Sie gleichzeitig einen formellen Antrag auf Feststellung des sogenannten "Sonderpädagogischen Förderbedarfs".

Gutachten
Aufgrund Ihres Antrags ist der Stadtschulrat verpflichtet, ein sonderpädagogisches Gutachten einzuholen (zusätzlich ist ein ärztliches Gutachten zulässig). Ein schulpsychologisches Gutachten darf hingegen nur mit Ihrer Zustimmung erstellt werden. Sie selbst können und sollen dem Stadtschulrat Gutachten von Personen vorlegen, die Ihr Kind bereits kennen (z.B. Kindergärtnerin, Kinderarzt).

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