Wenn das behinderte Kind in der letzten der 9 Pflichtschulstufen in einer der verschiedenen Integrationsformen der Sekundarstufe I (HS oder AHS) ist, stellt sich für Eltern die Frage, welche schulische oder berufliche Ausbidlungen es danach gibt.
Kein Rechtsanspruch Nach wie vor enden die rechtsmässigen Ansprüche von Kindern mit Beeinträchtigungen auf integrativen Unterricht in der 8.Schulstufe. Diesbezüglich gibt es zwar immer wieder Vorstöße von Interessensvertretungen und einzelnen Politikern, diesen Rechtsanspruch auf die Sekundarstufe II (Berufsschulen, berufsbildende höhere Schulen, AHS-Oberstufe) auszudehnen, bisher aber noch ohne Erfolg. Dennoch müssen Sie nicht verzagen: es gibt in Wien eine Reihe von Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind nicht in Beschäftigungstherapie oder in die Sonderschule geben oder gar zu Hause lassen müssen. |
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Polytechnischer Lehrgang Zumindest für das 9.Schuljahr (letztes Pflichtschuljahr) gibt es in Wien ein mehrfaches Angebot an integrativ geführten Klassen an polytechnischen Schulen, sodass Ihr Kind für die Erfüllung der Schulpflicht nicht ein Jahr extra in die Sonderschule gehen muss. Um einen Schulplatz an einer polytechnischen Schule zu bekommen, muss die Schule, in der Ihr Kind die 8.Schulstufe besucht, den/die SchülerIn dem zuständigen Sonderpädagogischen Zentrum (SPZ) melden. Das SPZ meldet den/die SchülerIn dem Stadtschulrat für Wien, der dann die Zuweisung an die einzelnen Schulen vornimmt. Nach Möglichkeit wird dabei auf Ihre speziellen Wünsche Rücksicht genommen. |
Überblick Polytechn. Lehrgang: Schulführer Schulen Online |
Berufsvorbereitungslehrgang (BVL) Zielqruppe: SchülerInnen ab dem 9. Jahr der Schulpflicht mit SPF. Die Jugendlichen werden mit einem höchstmöglichen Maß an Selbständigkeit und berufsspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten für das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt vorbereitet. Trainiert wird in klassischen Unterrichtsstunden, Seminaren, Arbeits-Projekten, Übungsfirmen, Praktika in der freien Wirtschaft bzw. Ausbildungsprojekten, Exkursionen, Projekt-Wochen, usw. Die Schule kann max. bis zum 12.Schuljahr besucht werden. |
BVL-Angebot |
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Zielgruppe: SchülerInnen aus Allgemeinen Sonderschulen ab dem 9. Jahr der Schulpflicht (wird nicht für IntegrationsschülerInnen angeboten). Die Zielsetzung dieser einjährigen Schulform ist die Heranführung an die Arbeitswelt durch Arbeitssimulation in schuleigenen Werkstätten mit speziell geschulten Lehrerinnen. Die Vermittlung berufsspezifischer Kompetenzen und berufspraktischer Tage sind weitere wesentliche Inhalte. |
Schulen mit BVJ-Angebot |
Sonderschule Wenn Ihr Kind bereits die Sonderschule (allgemeine Sonderschule, Spezial-Sonderschule oder Sonderschule für „Schwerstbehinderte“) besucht oder wenn Sie einen Wechsel in eine Sonderschule erwägen, kann Ihr Kind auch nach Ende der Schulpflicht dem Unterricht in einer Sonderschule bis zum max. 12.Schuljahr beiwohnen. |
Überblick Sonderschulen: Schulführer Schulen Online |
Welche nicht-schulischen Möglichkeiten gibt es?
Allegro: Kurs für Schulabgänger
Bei der Lebenshilfe arbeiten
Berufsvorbereitung
Beschäftigungstherapie-Werkstätten
Integrative Berufsausbildung
Lehrwerkstätten