Kämpfen Sie für Ihr Recht um Gleichbehandlung! Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und die Lebenshilfe Wien unterstützen Sie dabei.
Wer kennt solche und ähnliche Szenen nicht aus eigener Erfahrung (sei es als Selbstbetroffener, Angehöriger oder einfach nur Beteiligter):
- Eine geistig behinderte Frau im Supermarkt wird unfreundlich behandelt, weil sie das gewünschte Produkt nicht findet oder bei der Kassa zu lange braucht
- Eine Gruppe von schwerer behinderten Menschen wird nicht in ein Gasthaus eingelassen, weil es "den anderen Gästen nicht zumutbar" ist
- Die Unmutsäußerungen eines geistig behinderten Mannes während einer Arztbehandlung werden mit spöttischen Bemerkungen übergangen, ohne ihn verständnisvoll über die Notwendigkeit der Behandlung aufzuklären, usw.
Lassen Sie sich das nicht länger gefallen!
Selbst wenn Sie schon bisher versucht haben, im direkten Gespräch mit den Verursachern Benachteiligungen und Belästigungen abzustellen, haben Sie seit mittlerweile über 2 Jahren mit dem Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz ein zusätzliches mächtiges Werkzeug in der Hand, vor allem auch, wenn Ihre Bemühungen nicht gefruchtet haben (siehe Artikel „Was konkret tun...“):
Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, Diskriminierungen öffentlich zu machen und über das Bundessozialamt eine Schlichtung mit dem Beschuldigten einzuleiten. Verläuft diese erfolglos, kann der Klagsweg beschritten werden, der Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen mit Behinderung Schadensersatzansprüche einräumt.
Das Verfahren der Schlichtung ist eine überaus erfolgversprechende, sehr einfache und KOSTENLOSE Methode, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und zu einem generellen Umdenkprozess in der Gesellschaft beitragen können!
Gerne beraten und begleiten Sie
das Bundessozialamt Homepage
die Behindertenanwaltschaft Homepage
der Klagsverband Homepage
die Lebenshilfe Wien
Die Lebenshilfe Wien bietet sich hierbei als kompetenter und engagierter Wegbereiter und Wegbegleiter für Ihre Anliegen an, da wir selbst vielfach Menschen mit geistigen Behinderungen und Angehörige in unseren Reihen haben.
Haben Sie Mut und nehmen Sie jahrzehntelange Benachteilungs-Szenarien nicht mehr länger resignierend als selbstverständlich hin!
Und vergessen Sie bitte nicht: eine erfolgreiche Schlichtung/Klage hilft nicht nur in Ihrem persönlichen Fall, sondern kann zu einer beispielhaften Verbesserung für hunderte Gleichbetroffene führen!
Dann werden auch Menschen mit geistiger Behinderung einmal einen Status in unserer Gesellschaft erreichen, in der die Anpassung an ihre spezifischen Bedürfnisse in Form von leichter Sprache, einfachen Abläufen und respektvollem Umgang gelebte Realität werden.
13. Juni 2008 / lhw BS