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Todesurteil: "Schwachsinn" und "schwere Missbildung"

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Eines der ersten Kampfmittel des Nationalsozialismus zur "Erhaltung der Volksgesundheit" waren die seit Anfang 1934 durchgeführten Zwangssterilisationen.

 

Die "Maßnahme Zwangssterilisation" umfasste u.a. Krankheiten wie geistige Behinderung ("Schwachsinn"), Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, Fallsucht, Veitstanz, Blindheit, Taubheit, schwere körperliche Missbildungen und schweren Alkoholismus, wie der wissenschaftlicher Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW), Prof. Wolfgang Neugebauer, in seinem Artikel "Vernichtung von Minderwertigen -- Kriegsverbrechen?" belegt. Vererbbarkeit bei diesen Symptomen war jedoch kaum wissenschaftlich nachgewiesen.

Die Propaganda des Nationalsozialismus zur Vorbereitung der Aktion T 4 leistete wie üblich ihren Beitrag: Als Beispiel sei ein Vergleich der täglichen Lebenshaltungskosten für einen "Erbkranken" und eine "erbgesunde" Familie aus der zu Schulungszwecken verwendeten Diaserie "Blut und Boden" erwähnt: Über einschlägigen Abbildungen steht zu lesen: "Täglich RM 5.50 kostet den Staat ein Erbkranker" und "Für RM 5.50 kann eine erbgesunde Familie 1 Tag leben!"

Der Boden für die spätere Ermordung war also durch die Zwangssterilisation bereits 1933 aufbereitet für die Euthanasie. Der Krieg schaffte -- siehe Parteitag 1935 in Nürnberg -- den Vorwand für die radikalste und schnellste Lösung für die Nazis im Sinne der Erbgesundheit. Doch im Unterschied zur Zwangssterilisation wurde die Euthanasie nie gesetzlich legitimiert -- "aus politischen Gründen", wie Hitler dazu sagte. 

Bereits vor dem Jahr 1933 nahmen führende Nazis in eindeutiger Weise zur Euthanasie Stellung -- Hitler selbst sprach am Parteitag 1929 vom "Beseitigen" der Schwächsten. Nach der Einführung der Zwangssterilisation wurde die Tötung kranker und behinderter Menschen weiter propagandistisch vorbereitet. Im Jahr 1937 etwa wurde wiederholt die Euthanasie gefordert -- und auch Geistliche beteiligten sich daran.

Im August des selben Jahres seufzte beispielsweise Pastor Adolf Spelmeyer, Schriftleiter der Zeitschrift "Der Wanderer", dass die Asozialen, für den Gottesmann "Brandherde bolschewistischer Gesinnung", noch immer unter dem Schutz der Gesetzgebung stünden, wo doch "eine wirklich vollständige Ausräucherung der Asozialen auf ganzer Linie nötig wäre", wie Ernst Klee in seinem Buch "Euthanasie im NS-Staat" schreibt.

Am weitesten lehnte sich im März des selben Jahres das SS-Kampforgan "Das Schwarze Korps" aus dem Fenster, als es unter der Überschrift "Ein mutiger Schritt" über einen Bauern berichtete, der seinen geisteskranken Sohn aus der Anstalt abgeholt und ihn mit einem Pistolenschuss exekutiert hatte. Eine Woche später schrieb das Blatt in einem Kommentar zum Thema Gnadentod: "Wenn einer sagt, der Mensch habe kein Recht, zu töten, so sei ihm erwidert, dass der Mensch noch hundertmal weniger Recht hat, der Natur ins Handwerk zu pfuschen und etwas am Leben zu erhalten, was nicht zum Leben geboren wurde."
Doch die Nazis bereiteten schon vor der Ermächtigung Hitlers die spätere Tat vor. So wurden zum Beispiel Kranke aus kirchlichen Anstalten in Einrichtungen verlegt, die später eine große Rolle bei der Euthanasie spielen sollten.

Ende 1938 oder Anfang 1939 kam eine neue schreckliche "Qualität" in das Thema: Ein Kind namens Knauer, das in Leipzig im Spital lag, war Anlass für einen Brief an Hitler. Der Vater des Kindes bat Hitler, dass das Kind getötet wird. Hitler beauftragte seinen Leibarzt Karl Brandt, die Angaben des Vaters bei den Leipziger Medizinern zu prüfen und ihnen gegebenenfalls die Tötung des Kindes zu erlauben. In weiterer Folge wurden Brandt und Philipp Bouhler mit der Aufgabe betraut, in analogen Fällen analog genauso vorzugehen. Allein zuständig für die Tötungen wurde die Kanzlei des Führers. Für ein beratendes Gremium wählte man unter der Prämisse der strengsten Geheimhaltung ausnahmslos vertrauenswürdige Ärzte aus, die der Sache positiv gegenüber standen.

Die Kindereuthanasie -- die unter anderem an der Wiener Kinder-Nervenklinik "Am Spiegelgrund" vollzogen wurde -- war beschlossene Sache, die Beratungen über den Vollzug waren laut Klee bald abgeschlossen. Am 18. August erging ein Rundschreiben "Betrifft: Meldepflicht über missgestaltete usw. Neugeborene" unter dem Hinweis "Streng vertraulich" an die "außerpreussischen Landesregierungen". Darin war genau vermerkt, an welchen Kindern man interessiert war und wie diese erfasst werden sollten.