Ein von der Lebenshilfe Wien und anderen Interessenvertretern kritisierter Unterrichtsbehelf für die 8. Schulstufe AHS zum Thema „Genetik des Menschen“ wird nun auf Initiative des Autors Prof. Dr. Markus Hengstschläger hin vom öbvhpt-Verlag zurückgezogen.

Die Lebenshilfe Wien, Institut für Bildungswissenschaften der Uni Wien, Aktion Leben, prenet: Netzwerk für kritische Auseinandersetzung mit Pränataldiagnostik, Down-Syndrom-Österreich, Lebenshilfe Oberösterreich, Lebenshilfe Österreich sowie ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz Joseph Huainigg hatten sowohl mit Presseaussendungen an die Medien als auch mit Protestbriefen an Unterrichtsministerin Dr. Claudia Schmied gegen den defizit-orientierten Blickwinkel auf Behinderung bzw. die Darstellung von Menschen mit Behinderungen durch entwürdigendes Fotomaterial im Unterrichtsbehelf protestiert.
Auch die Auseinandersetzung mit dem Thema Pränataldiagnostik im Unterrichtsbehelf ist einseitig und legt eine Favorisierung des Schwangerschafts-Abbruches bei Diagnostizierung einer Behinderung des Ungeborenen nahe.
Prof. Hengstschläger bezog Stellung
In einer öffentlichen Reaktion auf den Beitrag auf der Lebenshilfe-Wien-Homepage weist Dr. Hengstschläger darauf hin, dass das Buch zum einen durch das Unterrichtsministerium geprüft und für geeignet erklärt wurde und dass das Fotomaterial ausnahmslos aus Humangenetikbüchern übernommen wurde, aus denen an jeder Universität dieser Welt 18-jährige StudentInnen lernen würden. Der Vorwurf der Behindertendiskriminierung sei eine Unterstellung, denn als Wissenschafter sei er der neutralen objektiven Dokumentation verpflichtet. Dennoch habe er als Entgegenkommen gegenüber den Behindertenvertretern die Makulatur der Auflage eingeleitet.
Wir freuen uns natürlich über das Zurücknehmen des Behelfs. Aber was bedeutet die Doppelbotschaft, einerseits darauf hinzuweisen, dass z.B. die Bilder von behinderten Menschen im Buch „wissenschaftlich“ seien und auf der ganzen Welt im Medizinstudium verwendet werden würden, andererseits dann dennoch eine Rücknahme des Behelfs einzuleiten?
Da Dr. Hengstschläger von „ehrlichen Bemühungen“ sowie von Anerkennung der „tollen Arbeit der Behindertenverbände“ spricht, gehen wir davon aus, dass auch ihm Zweifel an der „reinen Wissenschaftlichkeit“ solcher Darstellungen behinderter Menschen gekommen sind. Aus diesem Grund hoffen wir, dass er künftig vielleicht seine Position als Berater in vielen Ethik-Gremien bzw. seine Position als anerkannter Wissenschafter unter Wissenschafterkollegen nutzen wird, um auch einen weitergehenden Diskurs über die auf der ganzen Welt gängige – defizitorientierte – Darstellung von Menschen mit Behinderung in jeglichen Unterrichtsbehelfen für Biologie und Medizin anregt. Und ebenso seine Position nutzt, um sich für die Einbindung Betroffener bei der Erstellung neuer Unterrichtsmaterialien einsetzt.
Das Ministerium schweigt
Auf die Protestbriefe an Unterrichtsministerin Dr. Claudia Schmied, die allesamt bereits Anfang Mai verschickt wurden, erhielt hingegen noch keine der Organisationen eine Reaktion. Überlässt es die Ministerin dem Verfasser des Unterrichtsbehelfs, Dr. Hengstschläger, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und ist für das Ministerium die Sache damit geklärt, dass Dr. Hengstschläger sich letztlich für die Rücknahme des Behelfs entschieden hatte?
Sollte ein Unterrichtsministerium aber nicht in seiner Vergangenheit forschen können, um herauszufinden, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass dieser Behelf in der vorliegenden Form erstellt und als „für geeignet“ erklärt werden konnte? Sollte die neue Ministerin nun nicht Stellung dazu beziehen und das Ministerium seine Verantwortung übernehmen und „neue Weichen“ stellen? Neue Weichen, die bedeuten könnten: Wir durchforsten aufgrund dieses bedauerlichen Anlasses die Schulbücher auf die Darstellung von Menschen mit Behinderung und eliminieren veraltete und diskriminierende Darstellungen, - und darüber hinaus: Wir laden BehindertenvertreterInnen ein, uns bei jeglicher Neugestaltung mit ihrem Know-How zu beraten?! Wäre das nicht der Bildungsauftrag, und wäre das nicht besonders im Jahr der internationalen Chancengleichheit und ein Jahr nach in-Kraft-Treten des Behindertengleichstellungsgesetzes in Österreich mehr als angebracht?
Ein Erfolg?
Die Zurücknahme des Behelfs ist eine Geste und wenn man wollte, könnte man es auch als Erfolg betrachten. Für die Lebenshilfe Wien jedoch wird dieser Erfolg darin zu sehen sein, welche Taten dieser Geste nun folgen werden und wie sich Schulbuchgestaltung in Bezug auf das Thema Behinderung in Zukunft abspielen wird.
6. Juni 2006 / lhw SH

